Dienstleistungen

   

Prüfstelle für Durchflussmessungen

 

Entsprechend der in einigen Bundesländern geltenden

"Selbstüberwachungsverordnung kommunal - SüwV-kom",
"Selbstüberwachungsverordnung - Kanal - SüwV Kan" und
"Eigenkontrollverordnung - EKVO"

sind Durchflussmessstellen und Drosseleinrichtungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Ziel dieser Überprüfungen ist es, bei der Durchflussmessstelle und der Drosseleinrichtung die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Fehlergrenzen unter Betriebsbedingungen festzustellen.

Die W.A.S. GmbH verfügt seit 1996 über die Zulassung als staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessungen nach EKVO (Hessen) und seit 2006 als Prüfstelle für Durchflussmesseinrichtungen von Kläranlagen gem. § 5 nach SüwV-kom (NRW).

Insgesamt wurden bisher von der W.A.S. GmbH mehr als 750 Durchflussmesseinrichtungen auf Kläranlagen und mehr als 1.700 Drosseleinrichtungen überprüft.

Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass bei der Überprüfung der Druchflussmessstellen im Ergebnis - häufig vom Betreiber unentdeckt - zuviel Abwasser gemessen wird und somit jährlich zu unrecht erhöhte Abwasserabgaben gezahlt werden.

Bei der Überprüfung der Drosseleinrichtungen besteht ebenfalls großer Handlungsbedarf. Die Statistik unserer bisherigen Überprüfungen zeigt, dass rund 40% der Drosseln die vorgegebenen Sollwerte nicht einhalten.



Unser großes Erfahrungspotential sowie der Einsatz modernster Messtechnik gewährleisten eine zuverlässige Überprüfung bei minimalem Aufwand für die Betreiber der Abwasseranlagen.

 

Hier stehen Ihnen die folgenden Dokumente als Download zur Verfügung:

Drosselüberprüfung gem. SüwV Kan/ EKVO
Überprüfung von Durchflussmessstellen gem. SüwV-kom/ EKVO